Vorsorge
Rechtliche Vorsorge
DOKUMENTEN- NOTFALLMAPPE
In einer Dokumentenmappe sollten wichtige Urkunden, Unterlagen, Policen u.a. aufbewahrt werden. Dies erleichtert z.B. Angehörigen im Bedarfsfall die Regelung wichtiger Angelegenheiten. Die Dokumentenmappe sollte z.B. enthalten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Stammbuch), Arbeitsverträge, Zeugnisse, Wertpapiere, Sparbücher, Versicherungspolicen, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung, Schuldurkunden, evt. Ernennungsurkunden, Testament.
Die Notfallmappe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhalten Sie hier kostenlos:
Pressestelle des Ministeriums
Tel: 0681/ 501 3666
https://www.saarland.de/msgff/DE/service/publikationen/publikationen_msgff_einzeln/Notfallmappe.html
VORSORGE UND BETREUUNG
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht wird von der/dem Vollmachtgebendem für den Fall einer Hilfebedürftigkeit erteilt. Diese Hilfebedürftigkeit meint einen Zustand, in dem man nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann oder nicht mehr imstande ist, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Dies kann z.B. eintreten bei altersbedingter Geschäftsunfähigkeit, Unfall, Herzinfarkt oder nach einer größeren Operation. Durch die Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens als Bevollmächtige(r) für bestimmte oder alle Bereiche eingesetzt werden. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen, erneuert oder ergänzt werden.
Betreuungsverfügung
Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die vom Gericht als gesetzliche Vertreterin für Sie eingesetzt werden soll, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Nach vorheriger Überprüfung der Sachlage wird diese(r) Betreuerin/Betreuer nur für den Aufgabenbereich eingesetzt, in dem Unterstützung erforderlich ist.
Eine ausführliche Beratung und die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten erteilt die Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis, Tel: 06831/ 444 367.
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine derartige Situation geraten. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie z. B. der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine dazu bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens ausreichend, darf keine Betreuerbestellung erfolgen. Grundsätzlich gilt: Das Wohl des hilfsbedürftigen Menschen steht immer im Vordergrund
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Informationen zu Vorsorge und Betreuung in den Sprachen: Russisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Italienisch, Griechisch
https://broschuerenservice.nrw.de/default/shop?f_search=Betreuungsrecht
Örtliche Betreuungsbehörde Saarlouis
https://www.kreis-saarlouis.de/Suche.htm/Seiten/Betreuungsbehoerde.html
Broschüre Betreuungsrecht – Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht - Ein Erklärvideo in den Sprachen: albanisch, arabisch, deutsch, englisch, farsi, kurdisch, polnisch, russisch, serbisch, türkisch
https://www.itb-ev.de/projekte/neues-erklaervideo
TESTAMENT
Ein Testament ermöglicht es, den letzten Willen festzuhalten und den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Es kann in verschiedenen Formen abgefasst werden.
Die einfachste Art der Willensäußerung ist das Eigenhändige Testament. Dieses muss handschriftlich aufgesetzt sein und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden, bei Ehegatten müssen beide unterschreiben. Es kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Gültig ist die letzte Abfassung (unbedingt Namen, Datum und Ort angeben!).
Das Öffentliche Testament wird notariell aufgesetzt und ist gebührenpflichtig. Von Vorteil ist hierbei die fachkundige Beratung.
Die örtliche Zuständigkeit für das Nachlassverfahren liegt bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser (der/die Verstorbene) seinen letzten Wohnsitz hatte.
Weitere Informationen
Broschüre Erben und Vererben – Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=14
Nachlassverfahren
https://www.saarland.de/aghom/DE/aufgaben/aufgaben_artikel/nachlasssachen.html