Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege & Beruf

Pflegeunterstützungsgeld - Pflegezeit - Familienpflegezeit

Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation.

Pflegeunterstützungsgeld

Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt:
Das Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag, der unverzüglich zu stellen ist, von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen gewährt.
https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html

Pflegezeit

Eine Zeit lang oder teilweise ausdem Job aussteigen:


Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/freistellungen-nach-dem-pflegezeitgesetz-und-familienpflegezeitgesetz/

Familienpflegezeit

Wenn 6 Monate nicht ausreichen:

  • Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde teilweise Freistellung
  • Zinsloses Darlehen
  • Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger

https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html

Familienpflegezeit
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/familienpflegezeit/