Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz –KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 i.V.m. Art. 4 des Gesetzes vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt S. 1215), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachwerte, wie z.B. Gebäude, Einrichtungen und Möbel, beachten Sie beim Umgang mit Feuerwerkskörpern bitte die folgenden Hinweise:
Jeder freut sich auf die bevorstehende Weihnachtszeit und die festliche Stimmung. Doch die Vorweihnachtszeit birgt auch Gefahren. Jedes Jahr ereignen sich bundesweit mehrere tausend Brände, die auf den unvorsichtigen Umgang mit Adventsgestecken und Weihnachtsbäumen zurückzuführen sind. Sie verursachen nicht nur hohe Sachschäden, sondern bringen auch Menschenleben in Gefahr. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollte man die folgenden Sicherheitsratschläge unbedingt beachten, denn niemand ist vor Unglücksfällen sicher.
Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich einer Veranstaltung der Festplatz Schwalbach, in der Zeit von Mittwoch, 09.01.2013, ab 20.30 Uhr bis Donnerstag, 10.01.2013, 24.00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.