Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach
Nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie verschiedener Oberlandesgerichte sind bei Glätte innerörtliche Straßen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, außerörtliche Landstraßen sogar nur an besonders gefährlichen Stellen zu bestreuen.
Am Donnerstag, 31.01.2013, um 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, eine Sitzung des Gemeinderates Schwalbach statt.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz –KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 i.V.m. Art. 4 des Gesetzes vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt S. 1215), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachwerte, wie z.B. Gebäude, Einrichtungen und Möbel, beachten Sie beim Umgang mit Feuerwerkskörpern bitte die folgenden Hinweise: