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Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Zt. gültigen Fassung darf die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Vorname, Familienname...
Am „Fetten Donnerstag", 08.02.2024, ab 11.30 Uhr und an „Rosenmontag", 12.02.2024 bleiben die Dienststellen der Verwaltung sowie der Gemeindebauhof geschlossen. Beim Gemeindebauhof ist für dringende Fälle eine Dienstbereitschaft eingerichtet, die unter der Handy-Nr. 0177 5626092 und 0177 5626093 zu erreichen ist.