Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.November 2010 (Amtsbl.2010 S.1426) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09. September 2016 (Amtsbl. I S.912) und der Satzung des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" vom 26. April 2018, hat der Gemeinderat am 24. Mai 2018 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
2018 | 2019 | |
Der Erfolgsplan wird festgesetzt | ||
in den Erträgen auf | 846.200 € | 846.200 € |
in den Aufwendungen auf | 862.094 € | 846.287 € |
Der Vermögensplan wird festgesetzt | ||
in den Einnahmen auf | 105.300 € | 105.300 € |
in den Ausgaben auf | 105.300 € | 105.300 € |
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € |
§ 5
Es gilt die vom Gemeinderat am 24.05.2018 beschlossene Stellenübersicht.
Schwalbach, 24. Mai 2018
Der Werkleiter
gez.
Neumeyer(Siegel)
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Doppelwirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Doppelwirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" liegt zur Einsichtnahme ab 26.11.2018 bis einschließlich 04.12.2018 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, öffentlich aus.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt
Schwalbach, 20.11.2018
Der Werkleiter
gez.
Neumeyer
Bürgermeister