Trotz vielfacher Veröffentlichung hat sich am behindernden Halten und Parken der Verkehrsteilnehmer in der Gemeinde bisher nichts geändert.

Insbesondere auf Gehwegen stellen immer noch sehr viele Autofahrer ihr Fahrzeug gerade dorthin, wo sie ihr Ziel auf dem kürzesten Wege erreichen können, ohne zu überlegen, ob sie ggf. jemanden behindern.

Obwohl das Parken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist, wird von der Ortspolizeibehörde toleriert, dass ein Fahrzeug auf der rechten Straßenseite – also nicht entgegen der Fahrtrichtung – teilweise auf der Fahrbahn, teils auf dem Gehweg abgestellt werden kann.

Hier muss allerdings darauf geachtet werden, dass in jedem Fall die verbleibende Restgehwegbreite mindestens 1,00 m beträgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen mit Rollator passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen, was zu einer erheblichen Gefährdung führen kann.

Die Ortspolizeibehörde wird in der dritten Novemberwoche (16. bis 20. November) den „ruhenden Verkehr" verstärkt kontrollieren und rechtswidriges Parken auch ahnden.