Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
.

Wahlbekanntmachung

1.Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen

a)zum Europäischen Parlament,

b)des Landrates des Landkreises Saarlouis,

des Bürgermeisters der Gemeinde Schwalbach,

zum Kreistag des Landkreises Saarlouis,

zum Gemeinderat Schwalbach und

zu den Ortsräten Elm, Hülzweiler und Schwalbach

statt.

Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.Die Gemeinde ist in folgende 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1

Wahlraum: Turn- und Festhalle Elm, Sebastianstraße

Bildchenstraße

Birkenstraße

Borneichstraße

Bruchstraße

Dammweg

Gatterstraße

Hulocher Weg

Im Bungert

Im Hasengarten

Im Pfaffentriesch

In den Bruchwiesen

I. Gartenreihe

II. Gartenreihe

III. Gartenreihe

IV. Gartenreihe

V. Gartenreihe

VI. Gartenreihe

VII. Gartenreihe

Kirchenweg

Kreppgartenstraße

Morgenstern

Mozartstraße

Ohligmühle

Pfarrer-Johannes-Schulz-Platz

Püttlinger Straße

Schillergasse

Völklinger Straße

Wasserwerkstraße

Zur Hauptschule

Wahlbezirk 2 Wahlraum: Turn- und Festhalle Elm, Sebastianstraße

Am Alten Schacht

Am Heiligenrech

Am Mühlbach

Am Sebastiandenkmal

An der Höhle

Bachtalstraße ungerade 1 – 251

Bachtalstraße gerade 2 – 292

Ginsterberg

Grubenstraße

Hoffmannsgarten

Im Hasenloch

In Wicherts

Jungwaldstraße

Kreppstraße

Lilienweg

Margeritenstraße

Primelweg

Rothenbergstraße

Sebastianstraße

Veilchenweg

Vor dem Kreuz

Zum Knausholzschacht

Wahlbezirk 3

Wahlraum: Schulturnhalle Sprengen, In der Weiherdell

Am Brunnenberg Am Burberg

Am Hirtenhaus

Auf dem Mühlenberg

Bachtalstraße ungerade253 - 393

Bachtalstraße gerade294 - 416

Drosselweg

Gladiolenstraße

Im Ährenfeld

Im Hafergarten

Im Steinbruch

In der Weiherdell

Kastanienweg Kleegartenstraße Köllner Straße

Kornweg

Kranichweg

Maria Himmelfahrtsweg

Nachtigallenweg

Ober der Schäferei

Ober Jungmannshaus

Platanenweg

Schachtstraße

Schwalbacher Straße

Zum Krückelsberg

Zum Mühlenberg

Zum Mühlenrad

Wahlbezirk 4

Wahlraum: Haus für Kultur und Sport, großer Saal, Talstraße

Albert-Schweitzer-Straße

Am Grundfeld

Am Hirtenberg

Brunnenstraße

Carl-Benz-Straße

Dompstraße

Flurstraße

Gottlieb-Daimler-Straße

Heinrich-Hertz-Straße

Hildstraße

Hofstraße

Im Wäldchen

Kapellenstraße

Keltenweg

Kuhnackerstraße

Osterstraße

Robert-Bosch-Straße

Robert-Koch-Straße

Rodenackerstraße

Saarwellinger Straße

Schacherweg

Schwarzenholzer Straße

Waldstraße

Zur Freilichtbühne

Wahlbezirk 5

Wahlraum: Haus für Kultur und Sport, großer Saal, Talstraße

Am Bergmannspfad

Am Pumpenhaus

Auf der Höh

Dürerstraße

Erikaweg

Hangstraße

Hochstraße

Irisweg

Kindergartenweg

Kolpingstraße

Mandelbaumstraße

Moosbergstraße

Narzissenweg

Nußholzerstraße

Rotdornweg

Rubensweg

St. Georg-Straße

Siedlungsstraße

Sonnenstraße

Talstraße

Tempelstraße

Über den Auwiesen

Viktor-Becker-Weg

Weberstraße

Zum Felsacker

Zur Gräth

Wahlbezirk 6

Wahlraum: Haus für Kultur und Sport, großer Saal, Talstraße

Adenauerstraße

Bergstraße

Feldstraße

Fraulauterner Straße

Friedenstraße

Gänsbornweg

Laurentiusstraße

Linnstraße

Löwesstraße

Rosenstraße

Stephan-Schäfer-Straße

Wiesenstraße

Zum Schützenberg

Zur Turnhalle

Wahlbezirk 7

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Am Hohberg

Am Römerbrunnen

Bachstraße

Bierstraße

Hauptstraße ungerade 97 - 277

Hauptstraße gerade 82 - 280

Hinter Kasholz

In der Nachtweide

Im Höhn

Im Pfaffenacker

Klosterstraße

Knausholzer Straße

Martinstraße

Papiermühle

Pfarrer-Hoenes-Straße

Schulplatz

Schulstraße

Vier-Winde-Straße

Zur Nauwies

Wahlbezirk 8

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Adlerstraße

Am Ostschacht

Am Schwarzen Pfad

Ensdorfer Straße gerade 2 – 40

Ensdorfer-Wald-Straße

Hauptstraße 279 – Ende

Hauptstraße 282 – Ende

Hülzweilerstraße

Im Hundsbüchel

Im Linnengarten

In der Hochmark

Max-Planck-Weg

Mendelweg

Nußholzstraße

Otto-Hahn-Straße

Pastor-Wolf-Straße

Schwalbenweg

Taubenstraße

Von-Braun-Straße

Von-Siemens-Weg

Weiherstraße

Wilhelm-Röntgen-Straße

Zeppelinweg

Ziegelhüttenstraße

Zur Waldkapelle

Wahlbezirk 9

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Am Wilhelmschacht

Arndtstraße

Beethovenstraße

Brahmsstraße

Breslauer Straße

Brucknerstraße

Eichendorffstraße

Elbinger Straße

Elmer Straße

Fichtestraße

Herderstraße

Hermann-Löns-Straße

Hölderlinstraße

In Knausters

Kleiststraße

Lessingstraße

Mecklenburger Straße

Mörikestraße

Richard-Wagner-Straße

Rilkestraße

Sprenger Straße

Schillerstraße

Schubertstraße

Stettiner Straße

Uhlandstraße

Wielandstraße

Wahlbezirk 10

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Am Bommersbacher Hof

Am Eisenbahnschacht

Am Lerchesberg

Asterstraße

Bouser Straße

Dahlienstraße

Erikastraße

Fliederstraße

Gewerbestraße

Großwaldstraße

Handwerkerstraße

Jahnstraße

Kreisstraße

Leschweg

Lilienstraße

Mühlenstraße

Tulpenstraße

Waldfriedenstraße

Waldgartenstraße

Waldwiesenstraße

Wahlbezirk 11

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Alleestraße

Am Howatt

Am Kiesberg

Bergknappenstraße

Ensdorfer-Schacht-Ring

Ensdorfer Straße ungerade

und gerade 42 – 80

Flözweg

Glück-Auf-Straße

Hauptstraße 1 – 95

Hauptstraße 2 – 80

Hochweg

Im Taubental

Kettenstollenstraße

Kirchbergstraße

Köhlerstraße

Nikolaus-Cusanus-Straße

Pastor-Thielen-Straße

Rudolf-Diesel-Straße

Saarlouiser Straße

Steigerweg

Wetterschachtweg

Die eingerichteten Wahlräume sind alle barrierefrei.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 18. April bis 05. Mai 2019 zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.00 Uhr im Rathaus Schwalbach, Hauptstraße 92, zusammen.

3.Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wahlberechtigten haben die Wahlbenachrichtigung und amtlichen Personalausweis,
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass
zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des
Wahlraumes für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden
Stimmzettel ausgehändigt und zwar

1.für die Europawahl

einen weißen Stimmzettel,

2.für die Wahl des Landrates

einen hellblauen Stimmzettel,

3.für die Wahl des Bürgermeisters

einen beigen Stimmzettel,

4.für die Kreistagswahl

einen grünen Stimmzettel,

5.für die Gemeinderatswahl

einen gelben Stimmzettel,

6.für die Ortsratswahl

einen orangefarbenen Stimmzettel

Jede Wählerin oder jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.

Bei der Europawahl enthält der Stimmzettel jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der oder des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Bei der Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und Ortsratswahl enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, Vornamens undBerufes der ersten fünf Bewerberinnen oder Bewerber jeden Wahlvorschlages. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten je die ersten fünf Bewerberinnen oder Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.

Bei der Wahl des Landrates und der Wahl des Bürgermeisters enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, Vornamens, Berufs und Wohnorts der Bewerber jeden Wahlvorschlags.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er bei der Europawahl auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll, bei der Landrats,- Kreistags-, Gemeinderats- und Ortsratswahl, dass sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will, bei der Bürgermeisterwahl, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise deutlich kenntlich macht, ob sie oder er mit „Ja" oder mit „Nein" wählen will.

Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.Wer einen Wahlschein hat, kann

durch Stimmabgabe an der

Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Landkreises,

Landratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises,

Bürgermeisterwahl in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde,

Kreistagswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereiches (§ 65 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes)

Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereiches

(§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes),

Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des
Kommunalwahlgesetzes),

oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde/vom Gemeindewahlleiter die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Stimmzettelumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nurpersönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderenMitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Schwalbach, 17. Mai 2019

Die Gemeindebehörde/Der Gemeindewahlleiter

Weber 


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