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Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind sogenannte ehrenamtliche Richter, die in Strafprozessen eingesetzt werden.

Die Gemeinde Schwalbach ist aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen beim Amtsgericht, bzw. für die Wahl von Jugendschöffen beim Kreisjugendamt einzureichen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Eigenschaft ist nicht an bestimmte Berufe gebunden.

Interessenten für das Schöffenamt können sich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung Schwalbach, Fachbereich 1/A, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, bewerben.

Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Gemeinde unter 

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Formularcenter

Offizielle Webseite der Gemeinde Schwalbach mit den Ortsteilen Hülzweiler und Elm an der Saar.

oder unter  

heruntergeladen werden oder ist erhältlich im Rathaus Schwalbach, Zimmer 2.08.

Weitere Informationen unter der Tel. 06834-571 117.