Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Schöffen sind so genannte ehrenamtliche Richter, die in Strafprozessen eingesetzt werden.

Die Gemeinde Schwalbach ist aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen beim Amtsgericht, bzw. für die Wahl von Jugendschöffen beim Kreisjugendamt einzureichen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Eigenschaft ist nicht an bestimmte Berufe gebunden.

Interessenten für das Schöffenamt können sich bis zum 31. März 2018 bei der Gemeindeverwaltung Schwalbach, Fachgebiet 1/A, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, bewerben.

Weitere Informationen unter der Tel. 06834-571 115 

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