Durch Beschluss des Gemeinderates wurden die bisherigen Schiedsbezirke Elm, Hülzweiler und Schwalbach zu einem Schiedsbezirk „Gemeinde Schwalbach“ zusammengefasst.

Der Schiedsbezirk soll durch eine Schiedsperson sowie einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin besetzt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Zur Schiedsperson kann berufen werden, wer nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.

Bewerber/Bewerberinnen für das Amt sollen

-       das 25. Lebensjahr vollendet haben

-       in dem Schiedsbezirk wohnen.

Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Gemeinderat stellen möchten, mögen sich schriftlich bis Montag, 31. August 2015 bewerben beim:

Bürgermeister

der Gemeinde Schwalbach

Hauptstraße 92

66773 Schwalbach