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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschliessungsplan „LIDL-MArkt Schwalbach“ in der Gemeinde Schwalbach, Ortsteil Schwalbach: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschliessungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach hat mit Beschluss vom 18.12.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Markt Schwalbach" gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Markt Schwalbach" in Kraft.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Markt Schwalbach" ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Lidl - Filiale Schwalbach" (6. Änderung des Bebauungsplanes „Langelänge") aus dem Jahr 2012.

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Markt Schwalbach", bestehend aus Plan, Begründung mit schalltechnischem Gutachten und Vorhaben- und Erschließungsplan, im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Bauamt, Zimmer 3.10, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Markt Schwalbach" schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.


Lageplan, ohne Massstab

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Markt Schwalbach" in der Gemeinde Schwalbach, Ortsteil Schwalbach 

Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand der Bearbeitung: 26.08.19

Schwalbach, den 17. Januar 2020

Hans-Joachim Neumeyer
Bürgermeister


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