Zuschüsse an die Vereine des Gemeindebezirkes Hülzweiler

Entsprechend der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in der Gemeinde Schwalbach wurden auch im diesjährigen Gemeindehaushalt Mittel zur Förderung der sporttreibenden, kulturellen und verkehrsfördernden Vereine sowie für die Vereine der freien Wohlfahrtspflege eingestellt. Der Ortsrat Hülzweiler wird in einer anstehenden Sitzung über die Verteilung der Mittel auf örtliche Vereine befinden.

Es werden in die Zuteilung der Mittel nur diejenigen Vereine aufgenommen, die die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

- Schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung an die Gemeinde

- Fristgerechter Eingang des Antrages (Eingangsstempel der Gemeinde)

- Angabe zur Größe des Vereines (z. B. Anzahl der Mitglieder –insbesondere Jugendliche-, besondere Aktionen)

Nicht-ortsansässige Vereine sind nicht antragsberechtigt. Abteilungen eines Gesamtvereins sind selbst antragsberechtigt, sofern sie über einen eigenen, gewählten Vorstand verfügen und Jugendarbeit betreiben.

Aufwendungen von Vereinen im Zusammenhang mit dem Entgeltkatalog für die Nutzung gemeindlicher Hallen und Säle werden bei der Verteilung berücksichtigt, sofern die Aufwendungen im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden.

Zudem werden bevorzugt bedacht Anträge von Vereinen, die Jugendarbeit betreiben, sowie von Vereinen, die in besonderem Maße zum gemeinschaftlichen Leben im Gemeindebezirk Hülzweiler beitragen.

Ich bitte die Vereinsvorstände bis zum 30.10.2015 entsprechende Anträge ausschließlich an folgende Adresse einzureichen:

Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach

Kennwort: „allgemeine Vereinszuschüsse Gemeindebezirk Hülzweiler"


Zuschüsse an die Vereine des Gemeindebezirkes Elm

Nach den Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in der Gemeinde Schwalbach, erteilt der Ortsrat Zuschüsse an ortsansässige Vereine zur Förderung des kulturellen und sportlichen Lebens in der Gemeinde. Die Jugendarbeit findet bei der Zuschussgewährung besondere Berücksichtigung.

Ich bitte die Vereine, bis spätestens 26. Oktober 2015, einen entsprechenden Antrag auf Bezuschussung beim Bürgerbüro Elm, Theresienplatz 1, 66773 Schwalbach, schriftlich einzureichen.


Zuschüsse an die Vereine des Gemeindebezirkes Schwalbach

Nach den Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in der Gemeinde Schwalbach verteilt der Ortsrat Zuschüsse an die sport- und kulturtreibenden Vereine. Diese Mittel sind grundsätzlich für die Jugendarbeit bestimmt. Ich bitte die Vereine bis spätestens 04. November 2015 einen entsprechenden Antrag auf Bezuschussung, mit dem Nachweis über die Anzahl der Jugendlichen, an folgende Adresse schriftlich einzureichen:

Ortsvorsteher des Gemeindebezirkes Schwalbach-Griesborn, Bernd Schweitzer, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach.