Nach den Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in der Gemeinde Schwalbach verteilt der Ortsrat Zuschüsse an die sport- und kulturtreibenden Vereine. Diese Mittel sind grundsätzlich für die Jugendarbeit bestimmt. Ich bitte die Vereine bis spätestens 03. November 2017 einen entsprechenden Antrag auf Bezuschussung, mit dem Nachweis über die Anzahl der Jugendlichen, an folgende Adresse schriftlich einzureichen:

Ortsvorsteher des Gemeindebezirkes Schwalbach-Griesborn, Bernd Schweitzer, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach.