Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird

hiermit anlässlich der Veranstaltung „Griesborner Kirmes" der Festplatz Schwalbach in der Zeit von Dienstag, 14.06.2022 ab 07.00 Uhr, bis Dienstag, 21.06.2022 um 14.00 Uhr,

für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen

wirksam.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Schwalbach, den 07.06.2022

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Hans-Joachim Neumeyer