Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird
hiermit anlässlich der Veranstaltung „Griesborner Kirmes" der Festplatz Schwalbach in der Zeit von Dienstag, 14.06.2022 ab 07.00 Uhr, bis Dienstag, 21.06.2022 um 14.00 Uhr,
für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen
wirksam.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Schwalbach, den 07.06.2022
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Hans-Joachim Neumeyer