Wie bereits mehrfach veröffentlicht, hat das behindernde Abstellen (Halten, Parken) von Fahrzeugen, insbesondere auf Gehwegen, mittlerweile Ausmaße angenommen, die mit Rücksicht auf Rollstuhlfahrer, ältere und behinderte Menschen sowie Väter und Mütter mit Kinderwagen nicht mehr hingenommen werden können.

Die Ortspolizeibehörde hat daher in dieser Woche begonnen, den sogenannten „ruhenden Verkehr“ verstärkt zu kontrollieren.

Um aus erster Hand zu erfahren, wie sich die Problematik aus Sicht eines Rollstuhlfahrers darstellt, haben zwei Mitarbeiter der OPB einen solchen auf einer „Besorgungsfahrt“ in Hülzweiler begleitet.

Das Ergebnis: sieben Fahrzeuge waren so auf dem Bürgersteig abgestellt, dass die Mindestbreite von 1,00 Meter nicht mehr gegeben war und der Rollstuhlfahrer auf die Straße ausweichen musste, was für diesen eine erhebliche Gefährdung bedeutet.

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Die betreffenden „Verkehrssünder“ erhalten in den nächsten Tagen „Post“.
Die Gemeinde bittet daher nochmals alle Kraftfahrer um weitestgehende Rücksichtnahme. 

Ein großes Problem stellen auch die auf dem Bürgersteig abgestellten Abfalltonnen dar. 

Rollstuhlfahrer2

Diese sind zwar grundsätzlich so aufzustellen, dass die „Einsammlung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust erfolgen kann“, doch darf dies nicht zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Rollstuhlfahrer, führen.

Auch hier werden die Hausbesitzer und Mieter um Rücksichtnahme gebeten.