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Tempo 30 und „rechts-vor-links“ gehören zusammen

Vielen Schwalbacher Bürgerinnen und Bürgern ist vielleicht nicht oder nicht mehr bewusst, dass die Tempo-30-Regelung bereits seit vielen Jahren in allen Gemeindestraßen gilt.

So hat der zuständige Gemeinderatsausschuss am 23. Mai 1990, also schon vor fast 26 Jahren einstimmig beschlossen, „mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in allen Wohnbereichen ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen".

Dieser Beschluss wurde damals zeitnah umgesetzt und hat sich voll und ganz bewährt.

Leider wurde die untrennbar mit den „Tempo 30 Zonen" geltende „Rechts-vor-Links Regelungen" an der einen oder anderen Stelle im Laufe der Jahre rückgängig gemacht.

Das daraus resultierende uneinheitliche Bild hat nicht zu einer eindeutigen Rechtslage beigetragen.

Seit dem 1. März gilt Tempo 30 in allen Gemeindestraßen und damit verbindlich auch wieder „rechts-vor-links".

In Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde konnten auch auf Teilstrecken verschiedener Landstraßen im Innerortsbereich, insbesondere soweit Schulwege betroffen sind, Temporeduzierungen auf 30 km/h erreicht werden.

Die bundesweite Unfallstatistik zeigt, dass durch die Tempo-30-Regelung die Anzahl und die Schwere der Unfälle immens reduziert wird, weil

Gefahren besser erkannt werden können und

der Anhalteweg kürzer wird.

Die Überwachung des Tempolimits durch die Ortspolizeibehörde zeigt im Übrigen, dass die Verkehrsteilnehmer diese Regelung immer stärker respektieren, was sich am Rückgang der gemessenen Überschreitungen in den letzten 10 Jahren zeigt.

Helfen Sie mit, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen und halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie die Rechts-vor-links-Vorfahrtregelung.

Bitte denken Sie an die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung, die die Verkehrsteilnehmer zu

  • ständiger Vorsicht und
  • gegenseitiger Rücksichtnahme

verpflichtet und jeden Verkehrsteilnehmer ermahnt, sich so zu verhalten, dass kein Anderer

  • geschädigt,
  • gefährdet oder
  • mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
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Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

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