Anleinpflicht für Hunde zum Schutz von Wildtieren

Nach den Bestimmungen des Saarländischen Jagdgesetzes müssen Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1. März bis 30. Juni) außerhalb eingefriedeter Flächen (die sie nicht verlassen können) angeleint werden. Ausgenommen hiervon sind nur Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich i...