Bekanntmachung über die Eintragung der Unterstützung für das zugelassene Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums

  1. Die Unterstützungsfrist für das zugelassene Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums beginnt am Mittwoch, 4. Oktober 2017, und endet am Mittwoch, 3. Januar 2018. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sowie die Unterstützungsfrist wurden durch die Bekanntmachung der Landesregierung vom 25. Juli 2017 (Amtsbl. I S. 700) öffentlich bekannt gemacht. Jede/r Eintragungsberechtigte kann den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Eintragungsraum einsehen.
  1. Für die Dauer der Unterstützungsfrist werden zum persönlichen und handschriftlichen Eintrag der Unterstützung des Volksbegehrens Unterstützungsblätter in folgendem/n Eintragungsraum/räumen und während folgender Eintragungszeiten bereitgehalten:

    Bezeichnung und genaue Anschrift