Die Unterstützungsfrist für das zugelassene Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums beginnt am Mittwoch, 4. Oktober 2017, und endet am Mittwoch, 3. Januar 2018. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sowie die Unterstützungsfrist wurden durch die Bekanntmachung der Landesregierung vom 25. Juli 2017 (Amtsbl. I S. 700) öffentlich bekannt gemacht. Jede/r Eintragungsberechtigte kann den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Eintragungsraum einsehen.
Für die Dauer der Unterstützungsfrist werden zum persönlichen und handschriftlichen Eintrag der Unterstützung des Volksbegehrens Unterstützungsblätter in folgendem/n Eintragungsraum/räumen und während folgender Eintragungszeiten bereitgehalten:
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Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung
Montag - Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:30 Uhr
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet
Standesamt
Montag - Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.