Förderung des alters- und behindertengerechten Umbaus vorhandenen Wohnraums

Der Behindertenbeauftragte informiert:  Ältere Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres, Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „G" oder „aG" bzw. und/oder Pflegegrad im Sinne der Pflegeversicherung können einkommensabhängig eine finanzielle Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Bar...