Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerken

Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerke der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abbrennen. Zu allen anderen Zeiten erfordert ein solches Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch von der Ortspolizeibehörde nur aus begründetem Anlass erteilt wird. Der Antrag muss unter...