Streu- und Räumpflicht bei Schnee- und Eisglätte

Nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie verschiedener Oberlandesgerichte sind bei Glätte innerörtliche Straßen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, außerörtliche Landstraßen sogar nur an besonders gefährlichen Stellen zu bestreuen. Nach § 2 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Pl...