Die Ortspolizeibehörde informiert: Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerken

In letzter Zeit kommt es wieder häufiger vor, dass in den Abendstunden – vorwiegend an den Wochenenden – Feuerwerke ohne entsprechende Erlaubnis abgebrannt werden. Von daher sei an dieser Stelle auf Folgendes hingewiesen: Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerke der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. und 01...