Die Gemeinde Schwalbach stellt zum nächstmöglichen Termin eine/n hauptamtliche/n Jugendpfleger/in ein.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, die vorerst befristet für zwei Jahre besetzt wird.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Entwicklung und Begleitung von Konzepten für die kommunale offene Kinder- und Jugendarbeit in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendarbeit
  • Planung und Durchführung von Ferien- und Freizeitprojekten, Jugendkulturarbeit, Mädchen- und Jungenarbeit, internationale erlebnispädagogische sowie bildende Jugendarbeit
  • Vernetzung und Kooperation mit allen Akteuren der Jugendarbeit wie Vereine, Kirchen und Schulen
  • Koordination der offenen Jugendtreffs in den Ortsteilen Hülzweiler und Schwalbach
  • Beratungs- und Informationsstelle für Jugendliche und Eltern in Erziehungsfragen und als Beitrag zur allgemeinen Förderung der Erziehung und Familien
  • Begleitung und Lotsenfunktion in Arbeitskreisen, Runden Tischen und dem Jugendrat
  • Bildungs- und Schulungsangebote gemäß des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
  • Sozialraumorientierung und Inklusion als Querschnittsaufgabe
  • Mitwirkung in der Jugend- und Sozialplanung des Landkreises Saarlouis

Wir erwarten:

  • abgeschlossenes sozialpädagogisches Studium
  • möglichst bereits Erfahrung in der offenen Jugendarbeit
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Führerschein Klasse B sowie eigenen Pkw
  • Eigeninitiative, Engagement, Kreativität, Teamfähigkeit und eigenverantwortliches sowie zuverlässiges Arbeiten
  • pädagogisches und organisatorisches Geschick
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (auch in den Abendstunden und Wochenenden)

Die Eingruppierung erfolgt je nach Erfüllung der individuellen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe S 11b TVöD-VKA / Sozial- und Erziehungsdienst.

Bewerbungen werden bis zum 08. April 2016 erbeten an

postalisch:

Gemeinde Schwalbach
Bürgermeister Hans-Joachim Neumeyer
Postfach 10 40
66773 Schwalbach

per Email:

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Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt. Wir bitten auf die Zusendung von Originalen, Bewerbungsmappen o.Ä. zu verzichten. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.