Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden

Fassung wird hiermit anlässlich eines Firmenjubiläums, in der Zeit von Samstag, dem 15.09.2012 bis Sonntag, dem 16.09.2012, der Leschweg für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.

Schwalbach, den 05.07.2012

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.

Neumeyer