Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden

Fassung wird hiermit anlässlich der Wiedereröffnung der Laurentiuskapelle im Pfarrbezirk St. Laurentius Schwalbach-Hülzweiler, am Sonntag, dem 16.09.2012 die Kapellenstraße von Einmündung Schwarzenholzer Straße bis Einmündung Waldweg in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam. 

Schwalbach, den 30.07.2012

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.

Neumeyer