Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich einer Veranstaltung der Festplatz Schwalbach, in der Zeit von Mittwoch, 09.01.2013, ab 20.30 Uhr bis Donnerstag, 10.01.2013, 24.00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.

Folgende öffentliche Parkplätze zum Abstellen der Fahrzeuge stehen in Festplatznähe zur Verfügung:

  1. die Parkflächen auf dem Schulhof an der unteren Albero Schule „Zufahrt Schulstraße“
  2. die Parkflächen auf dem Nußholzplatz
  3. die Parkflächen in der Großwaldstraße und in der Jahnstraße

Besucher sollten Ihre Fahrzeuge vorrangig auf diesen Parkplätzen abstellen.