Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30. März die Einführung des Schwalbacher Sozialpasses unddes Ehrenamtspasses beschlossen.

Was ist der Sozialpass bzw. Ehrenamtspass?

Der Sozialpass soll einkommensschwachen Bevölkerungsgruppendurch Vergünstigungen den Zugang zu Bereichen des gesellschaftlichen Lebenserleichtern. Dies kann zum Beispiel eineWeiterbildung sein, der Besuch kultureller Veranstaltungen, von Theatern und Museen, Bibliothekenund Musikschulen oder die Mitgliedschaft ineinem Sportverein der Gemeinde. Mit dem Ehrenamtspasssollen ehrenamtlich und dabei unentgeltlichtätige Personen die angebotenen Vergünstigungen als Dankeschön für ihren Einsatz in Anspruchnehmen können.Wer kann die Pässe erhalten?Anspruchsberechtigt sind Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhalten. Desweiteren sind die Mitgliederder Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (dazu gehören der/die im Haushalt lebendeEhepartner/in bzw. der/die im Haushalt lebende nichteheliche Lebenspartner/in sowie alle im Haushaltlebenden Kinder ab 6 Jahren, diese werden in den Pass mit eingetragen), Asylbewerber mit Leistungsbezugnach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen, die ehrenamtlich tätig sind unddafür kein Entgelt erhalten, anspruchsberechtigt. Sozialpass oder Ehrenamtspass können Einwohnerbeantragen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Schwalbach gemeldet sind und ihre Berechtigung durcheinen entsprechenden Leistungsbescheid oder durch eine Bescheinigung über eine ehrenamtlicheund unentgeltliche Tätigkeit nachweisen können.

Wer macht mit? Welche Vergünstigungen gibt es?

Bisher gewährt die Gemeinde Preisnachlässe (40%) auf Eintrittskarten des Hallen-Freibades, beimBesuch von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Konzerte oder Kinonacht auf der Freilichtbühne) undbeim Programm des Jugendbüros (bei allen Maßnahmen wird ein Drittel des Teilnehmerbeitragesübernommen, das Kreisjugendamt gewährt auf Antrag bei entsprechender wirtschaftlicher Situationeinen Zuschuss zum Eigenanteil).Wer kann sich noch an Vergünstigungen beteiligen?Schwalbacher Vereine, Bildungseinrichtungen oder Geschäfte haben die Möglichkeit, sich beispielsweisemit vergünstigten Mitgliedsbeiträgen, Teilnehmerbeiträgen, Eintrittskarten bzw. Rabatten an diesersinnvollen Aktion zu beteiligen.

Bei entsprechendem Interesse Meldungen an die Gemeinde Schwalbach, Fachgebiet Jugendund Senioren, Hauptstr. 92, 66773 Schwalbach, Tel. 06834/571-161.

Wo bekomme ich die Pässe? Was ist mitzubringen? Gültigkeit?

Auf Antrag bei der Gemeinde Schwalbach, Fachgebiet Jugend und Senioren, Hauptstr. 92, Schwalbach. Mitzubringen sind ein aktueller Leistungsbescheid oder eine Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und ein Passfoto. Die Berechtigten erhalten grundsätzlich nur einen Pass. Er berechtigt nurin Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehenen Vergünstigungen.Die Gültigkeit des Sozialpasses oder der Ehrenamtskarte ist auf ein Jahr ab dem Ausstellungsdatumbeschränkt. Sie kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen oder Wegzug aus Schwalbach sind die Pässe unaufgefordertzurückzugeben. Sie sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Verwendung behält sichdie Gemeindeverwaltung Rückforderungen des entstandenen Schadens, strafrechtliche Maßnahmen, usw. vor. Sozialpass oder Ehrenamtskarte werden innerhalb der Geltungsdauer nicht ersetzt.