Am Dienstag, 17.09.2024, 18:00 Uhr findet im Kleinen Saal des Saalbaus Schwalbach die siebte Vollversammlung zur Neuwahl des Seniorenrates der Gemeinde Schwalbach statt.
Durch den Seniorenrat soll die Teilhabe der Älteren am kommunalpolitischen Geschehen gefördert werden. Im Gemeinderat und seinen Ausschüssen hat er ein Anhörungs- und Beratungsrecht zu Angelegenheiten, die die älteren Bürgerinnen und Bürger betreffen. Zudem soll er eigenständig Initiativen entwickeln, die zur Verbesserung der Lebenssituation der Älteren beitragen und den Kontakt zwischen den Generationen fördern
Bezogen auf die altersgemäße Zusammensetzung der Gemeinde Schwalbach, vertritt der Seniorenrat aktuell rund 35 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Schwalbachs, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei der ersten Vollversammlung 1993 waren es rund 22%.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schwalbacher Bürgerinnen und Bürger, die das 60. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz in Schwalbach haben.
Die Zusammensetzung des Seniorenrates ist von seinem Spektrum her so breit gestreut, dass in ihm alle wichtigen Akteursgruppen der Gemeinde vertreten sind:
Stat. Einrichtungen der Altenhilfe vor Ort, Kirchengemeinden, Vereine und Nichtorganisierte.
Alle interessierten Seniorbürgerinnen und Seniorbürgerinnen sind herzlich eingeladen!