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Pflegeversicherung: Mehr Leistungen für Menschen mit Demenz

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Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) sind zum 1. Januar 2013 wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Vor allem Menschen mit Demenz, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt werden, profitieren von den Neuregelungen.

Ab Januar 2013 haben auch Menschen mit Demenz, die nicht in einer Pflegestufe eingruppiert sind (sog. Pflegestufe 0), aber einen „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf“ haben, Anspruch auf Leistungen der häusliche Pflege. Das heißt, sie erhalten neben den zusätzlichen Leistungen für die Betreuung (100,- € oder 200,- € je nach Betreuungsbedarf) Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

In der Pflegestufe 0 erhalten Menschen mit Demenz 120,- € Pflegegeld oder bis zu 225,- € Sachleistungen durch den ambulanten Pflegedienst.

In der Pflegestufe 1 und in der Pflegestufe 2 wurden die Leistungen der häuslichen Pflege deutlich erhöht. Ab der Pflegestufe 1 können diese auch mit Leistungen der Tages- und Nachtpflege kombiniert werden, sodass bis zu 150 % Leistungen von der Pflegekasse bezogen werden können. Ferner haben Menschen mit Demenz mit anerkanntem Betreuungsbedarf bereits in der Pflegestufe 0 Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege. Außerdem besteht ein Anspruch auf die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln sowie auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnungsraumanpassung. 

Nähere Infos über die Leistungen der Pflegeversicherung Demenz Verein Saarlouis unter Tel: 0 68 31 / 4 88 18-15


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