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Neuwahl einer Schiedsperson in der Gemeinde Schwalbach

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 Die Amtszeit des Schiedsmannes Josef Both endet im November dieses Jahres.

Von daher ist die Neuwahl einer Schiedsperson sowie deren Stellvertreter/in erforderlich.

Die Ausschreibung ist im amtlichen Teil des Blickpunktes abgedruckt und Sie finden die Ausschreibung hier.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden herzlich gebeten, sich schriftlich mit Lebenslauf bis Mittwoch, 30. September 2020, zu bewerben.

Das Schiedsamt- ein erfolgreicher und unverzichtbarer Teil unseres Rechtsstaates

Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten sowie unterschwelliger Strafdelikte hat jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter einzurichten. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsfrau oder von einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger bietet sich durch eine Verhandlung vor der Schiedsperson eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Streitschlichtung.

Der Antrag auf eine Verhandlung kann mündlich oder schriftlich bei der örtlich zuständigen Schiedsperson gestellt werden; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Antragsgegners.

Sachlich zuständig sind die Schiedspersonen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Nachbarschaftsrecht) und für bestimmte strafrechtliche Delikte (Strafsachen).

Ziel der mündlichen und nicht öffentlichen Schiedsverhandlung ist es, einen Vergleich abzuschließen. Da es weder Gewinner noch Verlierer gibt, ist ein Vergleich oftmals befriedender als ein Urteil.

Der Erhalt und die Förderung des sozialen Friedens durch kompetente und ortskundige Streitschlichter kann ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil sein. Mehr noch: Das Schiedsamt ist ein erfolgreicher und unverzichtbarer Teil unseres Rechtsstaats.

Erst wenn das Schlichtungs- bzw. Sühneverfahren nicht erfolgreich war, kann der Gang zu den Gerichten erfolgen.

Die Schiedspersonen werden durch die Gemeindevertretung gewählt und dann von den Amtsgerichten ernannt und vereidigt. Dem Vorstand des Amtsgerichts obliegt auch die Dienstaufsicht.

Diese Ausführungen unterstreichen, wie wichtig das Amt der Schiedsperson für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwalbach und damit für jeden einzelnen ist.


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