Der Gemeinderat Schwalbach hat am 25.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst: 

1. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schwalbach zum
31.12.2015:

Vermögensrechnung
Bilanzsumme zum 31.12.2015................................78.261.461,88 €
Eigenkapital zum 31.12.2015....................................2.458.298,59 €
davon
Allgemeine Rücklage.................................................7.231.633,33 €
Ausgleichsrücklage 0,00 €
Jahresfehlbetrag 2014 (vor Verwendung)...................-808.864,99 €
Jahresfehlbetrag 2015..............................................-3.964.469,75 €

Ergebnisrechnung
Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit......................21.659.839,79 €
Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit..........25.084.027,47 €
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit................-3.424.187,68 €
Finanzerträge..............................................................552.638,79 €
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen.................1.092.920,86 €
Finanzergebnis.........................................................-540.282,07 €
Jahresergebnis (Fehlbetrag)................................-3.964.469,75 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Mitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FW/FBLS) und Herr Fink (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.


2. Der Jahresfehlbetrag ist gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG wie folgt abzudecken:
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von -3.964.469,75 € ist der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Mitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FW/FBLS) und Herr Fink (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.


3. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015:
Der Gemeinderat erteilt nach Feststellung des Jahresergebnisses gem. § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Mitglieder Frau Heinen (CDU), Herr Abel (FBLS) und Herr Fink (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.


Bekanntmachung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 einschließlich der Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Offenlegung:

Der Jahresabschluss 2015, der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.02.2021 liegen zur Einsichtnahme vom 06.04.2021 bis einschließlich 14.04.2021 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus.

Aufgrund der derzeitigen Covid-19-Pandemie ist eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 erforderlich.

Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.


Schwalbach, den 26.03.2021