Die Gemeinde Schwalbach wird aus Kostengründen ab dem nächsten Jahr auf den Versand eines jährlichen Steuerbescheides für die Grundsteuer, die Landwirtschaftskammerbeiträge und die Hundesteuer verzichten.

Das bedeutet: Wenn sich an den Besteuerungsgrundlagen nichts ändert, erhalten Steuerpflichtige ab dem kommenden Jahr keinen Steuerbescheid mehr.

Der Steuerbescheid für das Jahr 2016 ist deshalb besonders gut aufzubewahren.

Der Steuerbetrag, die Fälligkeitstermine und die Zahlungsweise bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Abgaben ist wie bisher in vier Raten zu zahlen, und zwar am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November. Auf Antrag ist die jährliche Zahlung am 01. Juli in einem Jahresbetrag möglich.

Die Steuerpflichtigen werden um Verständnis für diese Regelung gebeten.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung

(Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).