Nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das Verlassen der eigenen Wohnung zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr nur aus besonders triftigen Gründen erlaubt (Berufsausübung, Abwehr von Gefahren u.ä.).
Das Treiben von Schabernack und das Spielen von Streichen sind keinesfalls triftige Gründe und von daher in diesem Jahr nicht erlaubt.

Die „Hexennacht" fällt in diesem Jahr daher leider wieder aus!

Auch die Maiwanderungen müssen in diesem Jahr etwas anders ausfallen.

Da private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum nur mit dem eigenen Haushalt und nur einer Person eines weiteren Haushalts erlaubt sind, sind mögliche Wandergruppen sehr klein zu halten.

Wenn Sie also am 1. Mai ihre Wohnung verlassen und eine Wanderung machen, tun Sie dies nur unter Beachtung aller Hygieneregeln und immer mit ausreichendem Abstand zu anderen Wanderern (mindestens 1,50 Meter).

Es muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass Verstöße gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ordnungswidrigkeiten darstellen bzw. auch den Tatbestand einer Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllen können.

Für Fragen rund um das Corona-Virus stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde unter den Rufnummern 06834-571140 oder 06834-571168 gerne zur Verfügung.