Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. d. Saarl. 1997 S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. d. Saarl. 2016 S. 840), hat der Gemeinderat am 24.05.2018folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
2018 | 2019 | |
dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 26.400.139 € | 26.791.405 € |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.348.662 € | 27.753.979 € |
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -948.523 € | -962.574 € |
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.360.235 € | 1.829.652 € |
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.971.234 € | 3.024.558 € |
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -1.610.999 € | -1.194.906 € |
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.610.999 € | 1.194.906 € |
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 904.256 € | 1.078.748 € |
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 706.743 € | 116.158 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf |
1.610.999 € (2018) und 1.194.906 € (2019) |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf |
40.000.000 € (2018) und 40.000.000 € (2019) |
§ 5
Das Eigenkapital ist aufgebraucht. Die Inanspruchnahme von Mitteln der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist daher nicht möglich.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 24.05.2018 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 24.05.2018 beschlossene Sanierungshaushalt.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 30.06.2016 für die Haushaltsjahre ab 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer ab 01.01.2016 a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) b) für die übrigen Grundstücke - bebaute und unbebaute Grundstücke(Grundsteuer B) | 340 v.H. 440 v.H. |
2. Gewerbesteuer ab 01.01.2016 | 440 v.H. |
Schwalbach den 24.05.2018
gez.
Neumeyer
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2018/2019 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich
- gem. § 82a Abs. 2 Satz 7 KSVG den am 24.05.2018 beschlossenen Sanierungshaushalt
für die Jahre 2018 und 2019
-gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 1.610.999,-- €
für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.194.906,-- €.
St. Ingbert, 27.11.2018
Im Auftrag
gez.
Thomas Kreusch
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.12.2018 bis einschließlich 18.12.2018 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.
Schwalbach, den 03.12.2018
gez.
Neumeyer
Bürgermeister