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Haushaltssatzung der Gemeinde Schwalbach für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes(KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. d. Saarl. 1997 S. 682), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes Nr.1828 zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 14. Mai 2014 (Amtsbl. d. Saarl. Teil I 2014, S. 172), hat der Gemeinderat am 20.05.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  ​21.628.793,00 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf​ ​27.250.170,00 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf​​-5.621.377,00 €

2.im Finanzhaushalt mit

​den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
​1.257.811,00 €
​den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
​2.451.000,00 €
​dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf
​-1.193.189,00 €
​den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
​5.936.958,00 €
​den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
​673.735,00 €
​dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf
​5.263.223,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.193.189,00 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der

Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 43.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnis- Haushaltes wird festgesetzt auf 4.629.171,00 €

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 20.05.2015 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 20.05.2015 beschlossene Sanierungshaushalt.

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 27.11.2014 für die Haushaltsjahre ab 2015 wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer 
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.
für die übrigen Grundstücke  - bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H. 

2. Gewerbesteuer 420 v.H.


Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Saarland

Landesverwaltungsamt

-Kommunalaufsicht-

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich

- gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.193.189 EUR

und

- gemäß § 82 a Abs. 2 Satz 7 KSVG den am 20.05.2015 beschlossenen Sanierungshaushalt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.11.2015 bis einschließlich 01.12.2015 während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus.


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