Entsprechend der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in der Gemeinde Schwalbach verteilt der Ortsrat Zuschüsse zur Förderung von sporttreibenden, kulturellen und verkehrsfördernden Vereine sowie für die Vereine der freien Wohlfahrtspflege. Der Ortsrat Hülzweiler wird in einer anstehenden Sitzung über die Verteilung der Mittel auf örtliche Vereine befinden.

Es werden in die Zuteilung der Mittel nur diejenigen Vereine aufgenommen, die die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

- Schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung an die Gemeinde

- Fristgerechter Eingang des Antrages (Eingangsstempel der Gemeinde)

- Angabe zur Größe des Vereines (z. B. Anzahl der Mitglieder –insbesondere Jugendliche-,
besondere Aktionen)

Nicht ortsansässige Vereine sind nicht antragsberechtigt. Abteilungen eines Gesamtvereins sind selbst antragsberechtigt, sofern sie über einen eigenen, gewählten Vorstand verfügen und Jugendarbeit betreiben.

Aufwendungen von Vereinen im Zusammenhang mit dem Entgeltkatalog für die Nutzung gemeindlicher Hallen und Säle werden bei der Verteilung berücksichtigt, sofern die Aufwendungen im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden.

Zudem werden bevorzugt bedacht: Anträge von Vereinen, die Jugendarbeit betreiben sowie von Vereinen, die in besonderem Maße zum gemeinschaftlichen Leben im Gemeindebezirk Hülzweiler beitragen.

Ich bitte die Vereinsvorstände bis zum 15.11.2018 entsprechende Anträge ausschließlich an folgende Adresse einzureichen:

Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach

Kennwort: „Allgemeine Vereinszuschüsse Gemeindebezirk Hülzweiler"

Georg Maringer 
Ortsvorsteher