I.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. September 2017 folgenden Beschluss gefasst:

Feststellung des Jahresabschlusses

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt:

mit einer Bilanzsumme von   24.934.458,77 €,

Erträgen von     4.179.221,02 €

und Aufwendungen von           4.206.685,86 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Verlust von              - 27.464,84 €

aus.

  1. Ergebnisverwendung

Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 27.464,84 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig  

II.

Der Wirtschaftsprüfer, Herr Markus Hafner, Saarbrücken, erteilte folgenden Bestätigungsvermerk:

„Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich mit Datum vom 29. April 2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Werkleiters des Eigenbetriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB sowie § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Werkleiters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

Den vorstehenden Bericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).

Saarbrücken, 25.  Januar 2017

         gez.

      (Hafner)           (Siegel)

Wirtschaftsprüfer“

III.

Der Jahresabschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

IV.

Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 09.10.2017 bis einschließlich 17.10.2017 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus.