TOP 3

Interkommunale Zusammenarbeit
a) Einrichtung einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle
b) Einrichtung einer zentralen Vergabestelle

a)Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach beschließt, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine zentrale Vollstreckungsstelle im Landkreis einzurichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den beteiligten Kommunen den Prozess zur Umsetzung des Projekts einzuleiten und mit externer Begleitung durchzuführen.

b)Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach beschließt,

dass der Landkreis Saarlouis und die beschließenden Kommunen eine zentrale Vergabestelle bilden.

In enger Abstimmung aller Kommunen und des Landkreises sowie des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport werden von den Verwaltungen unter Einbindung der Personalvertretungen die weiteren organisatorischen, technischen, personellen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer zentralen Vergabestelle unternommen.

Im Hinblick auf die Einbindung und die erforderlichen Beschlüsse der kommunalen Gremien sind diese in geeigneter Weise in den gesamten Prozess zur Einrichtung der zentralen Vergabestelle einzubinden.

Die endgültige Entscheidung über die Beteiligung wird auf Basis der gemeinsam zu erarbeitenden konkreten Ausgestaltung der Kooperation und der dezidierten Formulierungen in den Kooperationsvereinbarungen getroffen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 4

Wahl der Schöffen im Jahr 2018;
Aufstellung der Vorschlagsliste

Die Personen für die „Wahl der Schöffen im Jahr 2018" werden nach der vorgelegten Vorschlagsliste benannt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 5

Haushalt 2018/2019

Ø Ergebnishaushalt

Dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2018/2019 und der mittelfristigen

Finanzplanung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

ØInvestitionsprogramm 2018 bis 2022

Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

Ø Finanzhaushalt

Dem Entwurf des Finanzhaushaltes 2018/2019 und der mittelfristigen

Finanzplanung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

ØStellenplan

Dem Entwurf des Stellenplans 2018/2019 für Beamte und tariflich Beschäftigte

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

Forstwirtschaftsplan

Dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2018/2019 in der Fassung vom

21.02.2018 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

ØSanierungshaushalt

Dem Entwurf des Sanierungshaushaltes 2018/2019 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

Haushaltssatzung

Dem Entwurf der Haushaltssatzung 2018/2019 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

bei 2 Enthaltungen (Die Linke)


Umschichtung von Haushaltsresten

Nachfolgender Umschichtung aus Haushaltsrest wird zugestimmt.

Invest.Nr.

Veränderung

1281000002

Reduzierung des Haushaltsrestes „ehem. Grundschule Sprengen" von 30 T€ um - 10 T€ auf neu:20 T€

Neu

Aufstellen von Straßenleuchten im Verbindungsweg Sebastianstraße / Naherholungsgebiet Mühlental+5 T€

Neu

Planungskosten zur Sanierung Leichtathletikstadion Elm+5 T€

Abstimmungsergebnis: einstimmig

bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

TOP 6

Wirtschaftsplan des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2018/2019 - Fortsetzung der Beratungen

a)

Dem Wirtschaftsplan des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der

Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2018/2019 mit nachfolgender

Satzung wird zugestimmt:

Auf Grund der § 12 der EigVO und der Satzung des Betriebes für

innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 27. Juni 2012

hat der Gemeinderat am 24.05.2018 folgenden

Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

2018

2019

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

3.954.867€

 3.895.379 €

in den Aufwendungen auf

3.954.867€

 3.895.379 €

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

1.738.000€

 1.554.000 €

in den Ausgaben auf

1.738.000€ 

1.554.000 €


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf

1.076.000 €

881.350 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§ 4

Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf 500.000€

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 24.05.2018 beschlossene Stellenübersicht.

Werkleitung

Schwalbach, 24.05.2018

Neumeyer

Bürgermeister


b)

Gemäß § 14 Abs. 5 EigVO werden die Ausgaben des Vermögensplanes für folgende

geplante Investitionsmaßnahmen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

  • Investitionsmaßnahmen Nr. 11020000003 und 1102000005
  • Investitionsmaßnahmen Nr. 1102000004 und Nr. 1102000006 bis

Nr. 1401000010

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 7

Widmung von Straßen

  1. Nachfolgende Parzellen werden gemäß § 6 Abs. 1 SaarlStrG als Gemeindestraße förmlich gewidmet:

    Gemarkung Knausholz, Flur 1, Parz.Nr. 320/72, groß 13,87 Ar,
    Gemarkung Knausholz, Flur 1, Parz.Nr. 320/47, groß1,57 Ar.

  2. Der Gemeingebrauch soll nicht beschränkt werden.
  1. Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig