Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
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Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.09.2017

Öffentlicher Teil

TOP 3

Sachliche Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie
hier: Abwägung und Feststellungsbeschluss

   
 

Die Abwägung der im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken wird gemäß der vorliegenden Abwägungssynopse beschlossen. Die Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

Die „sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Gemeinde Schwalbach“ wird hiermit festgestellt. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

Mit der „sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes“ werden Windenergieanlagen außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen ausgeschlossen.

Die Planunterlagen sind dem zuständigen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur Genehmigung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

 TOP 4

Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Geschäftsjahr 2014

   
 

1. Feststellung des Jahresabschlusses

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt:

mit einer Bilanzsumme von                                            24.934.458,77 €,

Erträgen von                                                                    4.179.221,02 €

und Aufwendungen von                                                   4.206.685,86 €

Der Jahresabschluss weist danach einen Verlust von      - 27.464,84 €

aus.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 27.464,84 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

 TOP 5

Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Geschäftsjahr 2015

   
 

1. Feststellung des Jahresabschlusses

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:

mit einer Bilanzsumme von                                           24.395.534,37 €,

Erträgen von                                                                    3.863.351,77 €

und Aufwendungen von                                                   3.868.718,27 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Verlust  von       - 5.366,50 €

aus.

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresverlust 2015 in Höhe von 5.366,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

 TOP 6

Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Geschäftsjahr 2016

   
 

1. Feststellung des Jahresabschlusses

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt:

mit einer Bilanzsumme von                                            24.750.862,76 €,

Erträgen von                                                                     4.006.041,85 €

und Aufwendungen von                                                    4.012.528,66 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Verlust von         - 6.486,81 €

aus.

2. Ergebnisverwendung 2016

Der Jahresverlust 2016 in Höhe von 6.486,81 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Verlustabdeckung für Vorjahre

Der Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 175.342,62 € wird durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 7

Kommunalinvestitionsförderungsprogramm

   
 

Dem überarbeiteten Maßnahmenkatalog wird in neuer Fassung zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 8

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Elm" im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 ff. BauGB
hier: Ersetzung der Vorbereitenden Untersuchungen durch das ISEK, Abwägung und Satzungsbeschluss

   
 

Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarkommunen und der Bürger werden entsprechend Abwägungssynopse „Ortskern Elm“ beschlossen.

Das am 29.06.2017 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Schwalbach ersetzt die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Elm“.

Das Sanierungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist eine Frist bis zum 31.12.2027 vorgesehen.

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

Die Sanierungssatzung „Ortskern Elm“ wird gemäß   Satzungsentwurf beschlossen. Der Lageplan und die Anlage werden Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis                                               einstimmig

TOP 9

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Hülzweiler" im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 ff. BauGB
hier: Ersetzung der Vorbereitenden Untersuchungen durch das ISEK, Abwägung und Satzungsbeschluss

   
 

Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarkommunen und der Bürger werden entsprechend Abwägungssynopse „Ortskern Hülzweiler“ beschlossen.

Das am 29.06.2017 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Schwalbach ersetzt die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hülzweiler“.

Das Sanierungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist eine Frist bis zum 31.12.2027 vorgesehen.

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

Die Sanierungssatzung „Ortskern Hülzweiler“ wird gemäß   Satzungsentwurf beschlossen. Der Lageplan und die Anlage werden Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 10

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Schwalbach" im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 ff. BauGB
hier: Ersetzung der Vorbereitenden Untersuchungen durch das ISEK, Abwägung und Satzungsbeschluss

   
 

Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarkommunen und der Bürger werden entsprechend Abwägungssynopse „Ortskern Schwalbach“ beschlossen.

Das am 29.06.2017 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Schwalbach ersetzt die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Schwalbach“.

Das Sanierungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist eine Frist bis zum 31.12.2027 vorgesehen.

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

Die Sanierungssatzung „Ortskern Schwalbach“ wird gemäß  Satzungsentwurf beschlossen. Der Lageplan und die Anlage werden Bestandteil des Beschlusses.

 TOP 11

Sanierung von Straßen 2017

 

1. Zur Sanierung der Straßen 2017 werden die Straßen der Prioritätsstufe 1 laut  Prioritätskatalog und die Straßen Rilkestraße, Wielandstraße und In Knausters ausgeschrieben.

2.        Die Sanierung der Laurentiusstraße 71 bis Adenauer Straße wird in die Prioritätsstufe 1 für das Jahr 2019 aufgenommen.
- Falls die eingestellten Mittel 2017 nicht aufgebraucht werden, erfolgt
  eine Sanierung der Laurentiusstraße 71 bis Adenauer Straße noch in
  2018.

  - Die Sanierung der Moosbergstraße (zurzeit Priorität 2) wird nach der
  Sanierung des Durchlasses Moosbergstraße in Priorität 1
  aufgenommen.

3. Die Mittel werden dem Ergebnishaushalt bei dem Produkt-Sachkonto
   541000.523196 entnommen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 12

Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz
Bau der Kleinrückhaltebecken 1a, 1b und Bachdurchlass Kapellenstraße

 

Der Auftrag zur Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz - Bau der Kleinrückhaltebecken 1a, 1b und Bachdurchlass Kapellenstraße wird der Firma Kruchten GmbH, Merzig, zu ihrem Angebot vom
19.09.2017 erteilt.

Die Mittel werden dem Haushaltsplan 2016 / 2017 (Invest-Nr. 1168000002) entnommen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 13

Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz
Bachoffenlegung Lochbach, 2. BA, Durchlass Talstraße

 

Der Auftrag zur Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz - Durchführung der Maßnahme  Bachoffenlegung Lochbach, 2. BA, Durchlass Talstraße - wird der Firma Kruchten Bau GmbH, Merzig, zu ihrem Angebot vom 21.09.2017 erteilt.

Die Mittel werden dem Haushaltsplan 2016 / 2017  (Invest-Nr. 1168000002) entnommen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig


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