TOP 3

Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
a) Herstellen des Benehmens zum Wahltermin der
Bürgermeisterwahl
b) Stellenausschreibung
c) Einteilung der Gemeinde Schwalbach in Wahlbereiche für die
Kommunalwahlen
d) Wahl eines besonderen Gemeindewahlleiters/eines besonderen
stellvertretenden Gemeindewahlleiters
e) Festsetzung der Wahlhelferpauschale

  • a)Der Gemeinderat stellt das Benehmen zur Terminierung der Wahl derBürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Schwalbach auf den 26. Mai 2019 her.
  • b)Die Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wird nach der Festsetzung des Wahltermins in der Gesamtausgabe der Saarbrücker Zeitung und im Amtlichen Bekanntmachungsblatt "Blickpunkt Schwalbach" öffentlich ausgeschrieben.

Nach der Saarl. Verordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter wird der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
230 €/Monat gewährt.

  • c)Das Wahlgebiet der Gemeinde Schwalbach wird nach § 4 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 KWO in drei Wahlbereiche eingeteilt:

Gemeindebezirk Elm

Gemeindebezirk Hülzweiler

Gemeindebezirk Schwalbach

  • d)Nach erfolgter Wahl wird Herr Gde.-Oberamtsrat Markus Weber zum besonderen Gemeindewahlleiter und Frau Gde.-Beschäftigte Andrea Strauß zur besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortsratswahl, Direktwahl des Landrates und Direktwahl des Bürgermeisters bestellt.
  • e)Das Erfrischungsgeld wird auf je 35 € für den Vorsitzenden des Wahlvorstandes und auf je 30 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes, der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie Hilfskräfte der Verwaltung festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 4

Teilnahme am Projektaufruf 2018 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" mit der Maßnahme "Sanierung des Hallenfreibades Schwalbach"

Die Teilnahme am Projektaufruf 2018 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit der Maßnahme „Sanierung des Hallenfreibades Schwalbach" wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 5

Nachtrag zurSatzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Schwalbach

  1. § 6Nr. 10 der Hundesteuersatzung wird wie folgt geändert:

„Steuerfreiheit auf Antrag wird gewährt für Sanitätshunde, die im Eigentum einer staatlich anerkannten Hilfsorganisation sind (z.B. Deutsches Rotes Kreuz) und für Hunde, die als Rettungshunde verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt haben."



  1. Der bisherige Text des § 4 der Hundesteuersatzung wird gestrichen.

Der neue Text der§ 4 der Hundesteuersatzung lautet:

„ Hundezählungen

Die Gemeinde kann anlassbezogene Hundezählungen durchführen."

  1. Der Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Schwalbach wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 6

Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2017

Der Beteiligungsbericht zum Rechnungsjahr 2017 wird zur Kenntnis genommen.

Der Beteiligungsbericht wird gemäß § 115 Abs. 2 S. 4 KSVG öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Eine entsprechende Bekanntmachung ist im Nachrichtenblatt der Gemeinde Schwalbach vorzunehmen. Auf der Internetseite der Gemeinde Schwalbach ist ein Hinweis auf die öffentliche Auslegung einzustellen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 7

4. Nahverkehrsplan (NVP) Landkreis Saarlouis
hier: Anhörung der Kommunen

  • 1.Die Gemeinde Schwalbach stimmt dem Anhörungsentwurf zum 4.Nahverkehrsplan nicht zu.
  • Die Gemeinde Schwalbach fordert im 4. Nahverkehrsplan die Einrichtung einer besseren Linienverbindung von Elm über Bous nach Völklingen und Saarlouis und umgekehrt zur Anbindung an das Schienennetz und von Elm über Schwalbach nach Saarlouis, insbesondere für den Schülerverkehr vormittags und nachmittags.
  • 2.Die in einer Übersicht dargestellten Bushaltestellen in der Gemeinde Schwalbach sollen „nicht richtlinienkonform" ausgebaut werden.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 8

Aufstellung der Ergänzungssatzung "Kleegartenstraße" im Gemeindebezirk Elm
hier: Abwägung und Billigung des geänderten Planentwurfs

1.Die Abwägungssynopse wird beschlossen.

2.Dem durch das Planungsbüro gefertigten, geänderten Planentwurf zur Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße" wird zugestimmt. Die Begründung wird gebilligt.

3.Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie gemäß § 2 Abs. 2 über die erneute Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. Die Auslegung wird auf die Dauer von zwei Wochen verkürzt und es wird weiterhin bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 9

Gestaltung der Außenanlagen der Kindertagesstätte Alberoschule
hier: Vergabe von Arbeiten

  1. Der Auftrag zur Herstellung der Außenanlagen zur Nutzungsänderung der Alberoschule zur Kindertagesstätte wird dem günstigsten Bieter, der Firma Karl-Josef Holz GmbH, Lebach, zu ihrem Angebotspreis laut Angebot vom 25.08.2018 erteilt.
  1. Die Mittel sind im 1. Nachtragshaushalt 2017 (Invest. Nummer 1442100007) bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 10

Energetische Sanierung Kindertagesstätte Sprengen
Vergabe von Arbeiten
a) Gerüstbau
b) Zimmerer-, Dachdecker-, Klempner-, Flachdach- und Wärmedämmarbeiten

1.Der Auftrag zur Durchführung der Gerüstbauarbeiten zur energetischen Sanierung der Kindertagesstätte Maria Himmelfahrt Elm-Sprengen wird dem günstigsten Bieter, der Fa. Steil GmbH, Merzig, laut Angebot vom 20.09.2018, erteilt.

2.Der Auftrag zur Durchführung der Zimmerer-, Dachdecker-, Klempner-, Flachdach- und Wärmedämmarbeiten zur energetischen Sanierung der Kindertagesstätte Maria Himmelfahrt Elm-Sprengen wird dem günstigsten Bieter, der Fa. Leo Krammes GmbH, Saarlouis, laut Angebot vom 20.09.2018, erteilt.

3.Die Mittel sind im HH 2017 (Invest Nummer 1242200004) bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 11

Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz
Bachoffenlegung Lochbach, 3. BA, Offenlegung Marktplatz

1.Der Auftrag zur Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz
- Durchführung der MaßnahmeBachoffenlegung Lochbach, 3. BA, Offenlegung Marktplatz - wird der Firma Kruchten Bau GmbH, Merzig, zu ihrem Angebot vom 27.08.2018 erteilt.

  1. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten bei (Invest-Nr. 1168000000)

Abstimmungsergebnis:einstimmig