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Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2018

Öffentlicher Teil

TOP 3

Rückabwicklung der Kommunale Dienste, Freizeit- und Kulturbetriebe Schwalbach GmbH & Co.KG (KDFK GmbH & Co.KG)

I.Der Gemeinderat Schwalbach stimmt hiermit der Vermögensübertragung unter Auflösung ohne Abwicklung des Vermögens als Ganzes von der Verwaltungsgesellschaft der Gemeinde Schwalbach mbH mit dem Sitz in Schwalbach (übertragender Rechtsträger) auf die Gemeinde Schwalbach (übernehmender Rechtsträger), die als Gebietskörperschaft Zielrechtsträger sein kann (§ 175 Nr. 1 UmwG), zu (Vollübertragung gemäß § 176 UmwG).

Der Vermögensübertragungsvertragsentwurf ist Gegenstand dieses Beschlusses und dem Beschlussprotokoll beigefügt.

Der Gemeinderat Schwalbach verzichtet

a) auf Prüfung der Vermögensübertragung und Erstellung eines Vermögensübertragungsprüfungsberichts

b) auf Erstellung eines Vermögensübertragungsberichts,

c) auf Anfechtung dieses Zustimmungsbeschlusses sowie auf Klage gegen die Wirksamkeit dieses Zustimmungsbeschlusses.

II.Alle bisher für die KDFK geltenden Verfahrensweisen und Regelwerke werden im laufenden Umstellungsprozess der KDFK-Rückabwicklung bis zum Erlass modifizierter Grundlagen für die neuen Eigenbetriebe „Hallenfreibad" und „Veranstaltungshallen" für anwendbar erklärt.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 4

Anpassung der Betriebssatzungen der Eigenbetriebe "Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" und "Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach"

Die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" und „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach" werden erlassen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 5

Bildung und Besetzung von Ausschüssen

1.Der Gemeinderat Schwalbach bildet gemäß § 48 Abs. 1 KSVG folgende Ausschüsse neu:

-Ausschuss für Eigenbetrieb – innerörtliche Abwasserentsorgung

(15 Mitglieder)

-Ausschuss für Eigenbetriebe – Hallenfreibad und Veranstaltungshallen

(7 Mitglieder)

2.Der Ausschuss für Eigenbetrieb – innerörtliche Abwasserentsorgung wird mit folgenden Gemeinderatsmitgliedern besetzt:

CDU

Heinen

Alexandra

CDU

Maringer

Georg

CDU

Graf

Monika

CDU

Groß

Hans Günter

CDU

Hoen

Sascha

CDU

Teusch

Yvonne

CDU

Schorr

Barbara

SPD

Theis

Michael

SPD

Steffen

Knut

SPD

Ruppert

Sascha

SPD

Schmitt

Christiane

SPD

Spatazza

Vincenzo

SPD

Nadler

Rosemarie

Die Linke

Wagner

Sascha

FW/FBLS

Abel

Hans-Georg

3.Der Ausschuss für Eigenbetriebe – Hallenfreibad und Veranstaltungshallen wird mit folgenden Gemeinderatsmitgliedern besetzt:

CDU

Fink

Sascha

CDU

Müller

Bernd

CDU

Schweitzer

Bernd

FW/FBLS

Eiffler

Josef

SPD

Albert

Christel

SPD

Kaster

Stephan

SPD

Frank

Ralf

4.Die durch die Gesellschafterversammlung der KDFK GmbH & Co. KG entsandten Mitglieder/Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH werden durch den Gemeinderat Schwalbach bestätigt:

Mitglieder:            

Schweitzer Bernd (CDU)    

Maringer Georg (CDU)            

Theis Michael (SPD)                   

Stellvertreter:

Heinen Alexandra (CDU)

Teusch Yvonne (CDU)

Frank Ralf (SPD)

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 6

Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schwalbach

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schwalbach und seiner Ausschüsse wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 7

Interkommunale Zusammenarbeit
Errichtung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks am Standort Saarlouis

Die Gemeinde beschließt, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit zusammen mit den interessierten Städten und Gemeinden ein Projekt zur Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für einen gemeinsamen Standesamtsbezirk am Standort Saarlouis aufzusetzen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 8

Konsolidierungshilfen aus dem kommunalen Entlastungsfonds 2018

Die Gemeinde Schwalbach wird als Sanierungskommune für das Haushaltsjahr 2018 Konsolidierungshilfe nach dem KELFG 2015 beantragen.

Die Konsolidierungsmittel für das Jahr 2018 werden ausschließlich im Sinne des § 5 KELFG 2015 verwendet.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 9

Einziehung der Forststraße F 423 zwischen den Landstraßen L 140 und L 139; Anzeige des Landesbetriebes für Straßenbau gemäß § 8 Absatz 2 Saarländisches Straßengesetz

Die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 8 Abs. 1 des Saarländischen Straßengesetzes liegen nach Auffassung der Gemeinde nicht vor. So sehen wir zum einen ein öffentliches Verkehrsbedürfnis als gegeben an und zum anderen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung der Straße als nicht begründet und wenig subsidiär dargestellt.

Gegen die Einziehung der Forststraße F 423 durch die Oberste Straßenbaubehörde sind folgende Einwendungen vorzubringen:

Die Forststraße F 423 wurde insbesondere vom PKW-Verkehr aus Püttlingen und Köllerbach als Zubringer zur Autobahn genutzt. Für die Anwohner der Köllner Straße, die bisher die Mehrbelastung durch die Sperrung der Forststraße während der Errichtung der Windkraftanlagen hingenommen haben, ist die dauerhafte zusätzliche Verkehrsbelastung nicht hinnehmbar

Die Forststraße wird als Zuwegung zum Naherholungsbereich des Sprenger Waldes, insbesondere zum Keltengrab und in Verbindung mit den zahlreichen Rad- und Wanderwegen genutzt. Diese Nutzung der Straßefür Spaziergänger und Radfahrer muss weiterhin gewährleistet sein.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Autobahnbrücke über die Bundesautobahn A 8 bisher u.a. für die Zulieferung zur Veranstaltung „Festival Rocco del Schlacko" benötigt wurde, muss dieser Bereich auch in Zukunft nutzbar sein.

Abstimmungsergebnis:einstimmig


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