Öffentlicher Teil
TOP 3 | Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes |
Der Vorsitzende verpflichtet das Mitglied des Gemeinderates, Herr Giovanni Di Rosa, durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit gemäß § 33 Abs. 2 KSVG. Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt. |
TOP 4 | Neubesetzung von Ausschüssen |
Anstelle von Herrn Sascha Ruppert wird Frau Christiane Schmitt in den Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Verkehr und Herr Giovanni Di Rosa in den Ausschuss für Eigenbetrieb – Innerörtliche Abwasserentsorgung berufen. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 5 | Entsendung von Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Bous, Ensdorf und Schwalbach |
Anstelle von Herrn Sascha Ruppert wird Herrn Giovanni Di Rosa als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Bous, Ensdorf und Schwalbach bestellt. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 6 | Entsorgungsverband Saar (EVS) |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2019 des EVS zuzustimmen. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 7 | Lärmaktionsplan 2018 |
Der Lärmaktionsplan 2018 wird beschlossen. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 8 | Einzelhandelskonzept der Gemeinde Schwalbach |
Das Einzelhandelskonzept wird beschlossen. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 9 | Modernisierungsrichtlinie für den Geltungsbereich der Sanierungsgebiete "Ortskern Elm", "Ortskern Hülzweiler" und "Ortskern Schwalbach" |
Der Modernisierungsrichtlinie wird zugestimmt. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 10 | Bebauungsplan "7. Änderung Langelänge" |
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Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 11 | Aufstellung der Ergänzungssatzung "Kleegartenstraße" im Gemeindebezirk Elm |
1.Die Abwägungssynopse wird beschlossen. 2.Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße", bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil. Die Begründung wird gebilligt. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Ergänzungsatzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |