Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
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Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderates Schwalbach vom 29.11.2018

Öffentlicher Teil

TOP 3

Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes

Der Vorsitzende verpflichtet das Mitglied des Gemeinderates, Herr Giovanni Di Rosa, durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit gemäß § 33 Abs. 2 KSVG.

Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.

TOP 4

Neubesetzung von Ausschüssen

Anstelle von Herrn Sascha Ruppert wird

Frau Christiane Schmitt in den Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Verkehr

und

Herr Giovanni Di Rosa in den Ausschuss für Eigenbetrieb – Innerörtliche Abwasserentsorgung

berufen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 5

Entsendung von Vertretern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Bous, Ensdorf und Schwalbach

Anstelle von Herrn Sascha Ruppert wird Herrn Giovanni Di Rosa als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Bous, Ensdorf und Schwalbach bestellt.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 6

Entsorgungsverband Saar (EVS)
Wirtschaftsplan 2019

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2019 des EVS zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 7

Lärmaktionsplan 2018

Der Lärmaktionsplan 2018 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 8

Einzelhandelskonzept der Gemeinde Schwalbach

Das Einzelhandelskonzept wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 9

Modernisierungsrichtlinie für den Geltungsbereich der Sanierungsgebiete "Ortskern Elm", "Ortskern Hülzweiler" und "Ortskern Schwalbach"

Der Modernisierungsrichtlinie wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 10

Bebauungsplan "7. Änderung Langelänge"
hier: Abwägung und Billigung des geänderten Planentwurfs

  1. Der geänderte Planentwurf zum Bebauungsplan „7. Änderung Langelänge" wird beschlossen, auf eine Vermaßung der Straßen wird jedoch in der Planzeichnung verzichtet. Die angepasste Begründung wird gebilligt und bezüglich der Bemaßung der Straßenbreiten geändert.
  1. Die Abwägungssynopse wird beschlossen. Über das Ergebnis der Abwägung sind die Bürger und die Träger öffentlicher Belange durch das beauftragte Planungsbüro zu unterrichten.
  1. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie gemäß § 2 Abs. 2 über die erneute Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
  1. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
  1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beim Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) abschließend zu klären, in welcher Form das geplante Baugebiet an die Ensdorfer Straße angeschlossen werden kann. Hierbei soll insbesondere darüber eine abschließende Aussage getroffen werden, ob es mögliche Varianten zur Anbindung an die Ensdorfer Straße gibt, die den durch dieses Neubaugebiet entstehenden Ziel- und Quellverkehr von und in die Ensdorfer Straße geordnet regeln können.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 11

Aufstellung der Ergänzungssatzung "Kleegartenstraße" im Gemeindebezirk Elm
hier: Abwägung und Satzungsbeschluss

1.Die Abwägungssynopse wird beschlossen.

2.Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße", bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil. Die Begründung wird gebilligt.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Ergänzungsatzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig


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