Öffentliche Teil

TOP 3

Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes

Der Vorsitzende verpflichtet das Mitglied des Gemeinderates, Herr Georg Maringer, durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit gemäß § 33 Abs. 2 KSVG.

Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.

TOP 4

Neubesetzung von Ausschüssen

Anstelle von Herrn Dr. Michael Zapp wird Herr Georg Maringer in den Haupt- und Finanzausschuss und in den Ausschuss für Eigenbetriebe berufen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 5

Satzung über die Einteilung der Gemeinde Schwalbach in Gemeindebezirke und Festlegung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte

1.Gemäß § 71 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wird die Zahl der Mitglieder der Ortsräte

-für den Gemeindebezirk Elm auf11

-für den Gemeindebezirk Hülzweiler auf11

-für den Gemeindebezirk Schwalbach auf13

festgelegt.

2.Die Satzung über die Einteilung der Gemeinde Schwalbach in Gemeindebezirke und über die Festsetzung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte wird nach den §§ 70 und 71 KSVG in der geänderten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (14 CDU, 11 SPD, 3 Die Linke)

1Nein-Stimme(FW/FBLS)

TOP 6

Gründung der Eigenbetriebe "Hallenfreibad" und "Veranstaltungshallen"

1.Die Gemeinde gründet die Eigenbetriebe „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach" und „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach".

2.Die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe „Hallenfreibad" und „Veranstaltungshallen" werden erlassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 7

Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2016

Der Beteiligungsbericht zum Rechnungsjahr 2016 wird zur Kenntnis genommen.

Der Beteiligungsbericht wird gemäß § 115 Abs. 2 S. 4 KSVG öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Eine entsprechende Bekanntmachung ist im Nachrichtenblatt der Gemeinde Schwalbach vorzunehmen. Auf der Internetseite der Gemeinde Schwalbach ist ein Hinweis auf die öffentliche Auslegung einzustellen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 8

Nutzungsänderung Alberoschule zur Kindertagesstätte
Vergabe von Arbeiten
a) Maler- und Lackierarbeiten \ Beschichtungen
b) Tischlerarbeiten \ Möbelbau

  1. a) Der Auftrag zur Durchführung der Maler- und Lackierarbeiten \

Beschichtungen zur Nutzungsänderung der Alberoschule zur Kindertagesstätte wird dem günstigsten Bieter, der Firma burgard Ausbau + Fassade GmbH, Homburg, zu ihrem Angebotspreis laut Angebot vom 06. April 2018 erteilt.

b) Der Auftrag zur Durchführung der Tischlerarbeiten \ Möbelbau zur Nutzungsänderung der Alberoschule zur Kindertagesstätte wird dem günstigsten Bieter, der Firma JoRu GmbH Möbelmanufaktur, Saarwellingen, zu ihrem Angebotspreis laut Angebot vom 18. April 2018 erteilt.

  1. Die Mittel sind im Nachtragshaushalt 2016 / 2017 (Invest. Nummer 1442100007) bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Mitglied Frau Heinen (CDU) hat bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

TOP 9

Kanalreinigung und Kanalverfilmung im Gemeindebezirk Schwalbach
-Vergabe von Arbeiten-

1.Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Kanalreinigung und Kanalverfilmung im Gemeindebezirk Schwalbach" wird der Fa. Bernd Jager GmbH & Co KG aus Nalbach zu ihrem Angebot vom 24.02.2018 erteilt.

2.Die Mittel werden dem Wirtschaftsplan des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung entnommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 10

Aufstellung der Ergänzungssatzung "Kleegartenstraße" im Gemeindebezirk Elm
hier: A) Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs
B) Städtebaulicher Vertrag

Zu A)

  1. Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Stand: Neugefasst durch Bek. v. 03.11.2017 I 3634, die im Zusammenhang bebaute Ortslage im Bereich der Kleegartenstraße 1-3 durch eine Wohnbaustelle zu ergänzen.
  1. Der Aufstellungsbeschluss über die Ergänzungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Das Verfahren soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
  1. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist dem Lageplan zu entnehmen.
  1. Dem durch das Planungsbüro gefertigten Planentwurf zur Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße" wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Begründung wird gebilligt.
  1. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie gemäß § 2 Abs. 2 über die Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.


Zu B)

Dem städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 11

Aufstellung des Bebauungsplanes "7. Änderung Langelänge"
hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs

  1. Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Stand: Neugefasst durch Bek. v. 03.11.2017 I 3634, die Aufstellung des Bebauungsplanes „7. Änderung Langelänge".
  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Lageplan zu entnehmen.
  1. Dem durch das Planungsbüro gefertigten Planentwurf zum Bebauungsplan „7. Änderung Langelänge" wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgende Änderungen

    - Fußläufigkeit von Kirchbergstraße bis Ensdorfer Straße,

- Drosselzisternen,

- Begrenzung der Geschosse in WA 2 auf 2-Geschossigkeit und
Festsetzungder Firsthöhe auf 9 m,

- Verlängerung Grünstreifen zum Mischgebiet,

- Festsetzung des errechneten Regenrückhaltevolumens durch
Staukanal oder Rückhaltebecken bzw. andere Alternativen

im Planentwurf vorgenommen werden.

Die geänderte Begründung wird gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt in der nächsten Beratungsrunde einen Entwurf des Städtebaulichen Vertrages vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig