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Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016

Öffentlicher Teil

TOP 3 Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes
   
 

Der Vorsitzende verpflichtet das Mitglied des Gemeinderates, Herr Stephan Kaster, durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit gemäß § 33 Abs. 2 KSVG.

Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.

   
 TOP 4 Neubesetzung von Ausschüssen
   
 

Durch das Ausscheiden von Herrn Horst Sprötge bedingt, wird der Haupt- und Finanzausschuss wie folgt neu besetzt:

CDU               Dr. Zapp        Michael

CDU               Schweitzer    Bernd

CDU               Fink                Sascha

CDU               Heinen          Alexandra

CDU               Müller            Bernd

CDU               Nenno                       Dieter

CDU               Wagner         Hans

SPD               Frank             Ralf

SPD               Theis              Michael

SPD               Fleury            Rudolf

SPD               Kaster            Stephan

SPD               Breier             Detlef

SPD               Nadler                       Rosemarie

Die Linke      Bonner          Dietmar

FW/FBLS      Eiffler             Josef

In den Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten wird anstelle von Herrn Horst Sprötge, Herr Stephan Kaster berufen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 TOP 5 Bestimmung von Mitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften des Gemeinderates
   
 

Anstelle von Herrn Horst Sprötge wird Herr Ralf Frank und als Vertreter Herr Michael Theis als unterzeichnungsberechtigt für die Niederschriften des Gemeinderates bestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 6 Wahl des 16. Landtages des Saarlandes am 26.03.2017
a) Reduzierung der Anzahl der Wahlbezirke
b) Festsetzung der Wahlhelferpauschale
c) Wahl eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters
   
 

Das Gebiet der Gemeinde Schwalbach wird in 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

Das Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlvorstände, Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie Hilfskräfte der Verwaltung wird für die Landtagswahl am 26.03.2017 auf 25,-- € festgesetzt.

Nach erfolgter Wahl wird für die Landtagswahl Herr Gde.-Oberamtsrat Markus Weber zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 7 Vollzug Haushalt 2016
   
 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Ergebnishaushalt zur Kenntnis.

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung zu den überplan- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 8 Beteiligungsberichte für die Rechnungsjahre 2010 bis 2014
   
 

Der Gemeinderat nimmt die Beteiligungsberichte für die Rechnungsjahre 2010 bis 2014 zur Kenntnis.

Die Berichte werden gemäß § 115 Abs. 2 S. 4 KSVG öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Eine entsprechende Bekanntmachung ist im Nachrichtenblatt der Gemeinde Schwalbach vorzunehmen. Auf der Internetseite der Gemeinde Schwalbach ist ein Hinweis auf die öffentliche Auslegung einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 9 Kommunalinvestitionsförderungsprogramm
   
 

Der Gemeinderat stimmt dem überarbeiteten Maßnahmenkatalog in neuer Fassung zu.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 10 "Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA"
hier: Aufstellungsbeschluss und Planbilligung
   
 

Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I. S. 1722), die Einleitung des Satzungsverfahrens über den Bebauungsplan „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2.BA“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

Der Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2.BA“ ist im Übersichtsplan dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Gemeinde Schwalbach billigt den vom Planungsbüro KernPlan GmbH, Illingen, vorgelegten Planentwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA“, Gemeindebezirk Hülzweiler, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und der Begründung.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der Auslegung zu unterrichten.

Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Die ProAreal GmbH, Wadgassen, wird aufgefordert, einen prüffähigen städtebaulichen Vertragsentwurf vorzulegen. Der Vertragsentwurf soll analog zum Inhalt des Vertrages zum Bebauungsplan „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber“ gehalten werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 11 Entsorgungsverband Saar (EVS)
Wirtschaftsplan 2017 und Satzungsänderungen
   
 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2017, der 6. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung sowie der 3. Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des EVS zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 


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