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Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße“ Elm in der Gemeinde Schwalbach

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße" Elm im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Bei Vorhaben, die am Rand einer vorhandenen Bebauung verwirklicht werden sollen, gibt es in der Praxis oft Probleme bei der Entscheidung, ob das Grundstück noch zu einem als im Zusammenhang bebauter Ortsteil zu bezeichnenden Gebiet gehört oder bereits zum Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Die Kommunen haben deshalb die Möglichkeit, Rechtssicherheit zu schaffen, indem sie durch Aufstellung einer Ergänzungssatzung von der Regelung in § 34 Abs. 4. Nr. 3 BauGB Gebrauch machen.

Der ca. 800 qm große Geltungsbereich liegt im Ortsteil Elm, Gemarkung Sprengen östlich der Kleegartenstraße zwischen Kleegartenstraße 1 und 3. Der Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das geplante Vorhaben rundet den Siedlungskörper an dieser Stelle sinnvoll ab und fügt sich in das städtebauliche Umfeldein. Es stellt keine Zersiedlung dar. Das Vorhaben orientiert sich an den nordöstlich angrenzenden Wohngebäuden. Für den Planbereich wird entsprechend dem städtebaulichen Umfeld eine Bebauung mit einem Einzelwohnhaus beabsichtigt.

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße" Elm angenommen und die Öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung beschlossen.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Zeit vom 14.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 während der Dienststunden (Mo-Do von 8.30 bis 12.30 Uhr, Fr. 8.30 – 13.00 Uhr, Mo, Mi, Do von 14.00 bis 16.00 Uhr ) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, im Schaukasten 2. Obergeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder elektronisch per Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach unter (www.schwalbach-saar.de) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Lageplan mit Geltungsbereich, ohne Maßstab, genordet

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