Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
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Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, in denen sich Corona-infizierte Personen aufhalten

1. Die Entsorgung aller im privaten Haushalt anfallenden Abfälle, die eventuell mit dem Corona Virus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein könnten, soll ausschließlich über den Restabfall (Graue Tonne) erfolgen. Diese Abfälle sollen keinen anderen Sammelsystemen (z. B. Biotonne, Papiercontainer/-tonne oder Gelber Sack) zugeführt werden.

Papier und Glas können vorübergehend zuhause zwischengelagert und nach Ende der Quarantänezeit über die entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden.

2. Um eine Gefährdung von eventuell weiteren Nutzern derselben Restabfalltonne oder der Müllwerker sicher auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden, sondern sind in stabilen, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in Folienbeuteln, Plastik- oder Mülltüten). Die Behältnisse sind sicher zu verschließen, z. B. durch Verknoten. Ggf. sind mehrere Beutel ineinander zu verwenden.

3. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden.

4. Säcke oder lose Abfälle dürfen nicht neben die Restabfallgefäße gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen (Ausnahme sind die EVS-Säcke für überschüssigen Abfall, mit deren Erwerb die Abfuhr schon bezahlt wurde).

5. Abfälle, die nicht in die Restabfalltonne passen, müssen sicher verpackt und für andere Personen und Tiere unzugänglich bis zur nächsten Abfuhr aufbewahrt werden.

6. Die Restabfalltonnen dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Zum Schutze der Müllwerker bitten wir das Griffrohr vor der Bereitstellung zu reinigen, um die Ansteckungsgefahr weitestgehend zu minimieren. Durch diese Maßnahmen helfen Sie mit, die Gesundheit der Müllwerker und des Anlagenpersonals zu schützen und damit die Abfallentsorgung aufrechtzuerhalten.

Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln ist, durch die Entsorgung der Abfälle in einer Restabfalltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restabfalls in der Müllverbrennungsanlage, eine sichere Zerstörung der Erreger gewährleistet. 


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