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Aufgrund des § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG, Gesetz Nr. 788) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639) in Verbindung mit § 85 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Landesbauordnung Saar (LBO Saar, Art. 1 des Gese...
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Gemäß § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform zu erstellen. Der Beteiligungsbericht dient sowohl der Information des Gemeinderates, als auch der Einwohner der Gemeinde. Daher ist jedem Einwohner die Einsicht in den Beteiligungsbericht gesta...