Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde

Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Ortskern Hülzweiler“ gemäß § 13 a BauGB

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 27.06.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortskern Hülzweiler“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.07.2012 ortsüblich bekannt gemacht.

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Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum Hülzweiler“

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 ff. BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBI. I S. 2193), i.V.m. § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Ges...

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Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach

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Bekanntmachung über die Eintragung der Unterstützung für das zugelassene Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums

  1. Die Unterstützungsfrist für das zugelassene Volksbegehren zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums beginnt am Mittwoch, 4. Oktober 2017, und endet am Mittwoch, 3. Januar 2018. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sowie die Unterstützungsfrist wurden durch die Bekanntmachung der Landesregierung vom 25. Juli 2017 (Amtsbl. I S. 700) öffentlich bekannt gemacht. Jede/r Eintragungsberechtigte kann den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Eintragungsraum einsehen.
  1. Für die Dauer der Unterstützungsfrist werden zum persönlichen und handschriftlichen Eintrag der Unterstützung des Volksbegehrens Unterstützungsblätter in folgendem/n Eintragungsraum/räumen und während folgender Eintragungszeiten bereitgehalten:

    Bezeichnung und genaue Anschrift

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Kontakt

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    Hauptstraße 92
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Gemeindeverwaltung
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  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
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Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
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  • Mittwoch:
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Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.