Der Schiedsmann des Schiedsbezirkes „Gemeinde Schwalbach" wird in der Zeit vom 05.02. bis 01.03.2024 von dem stellvertretenden Schiedsmann Konrad Kelkel vertreten. Eine Kontaktaufnahme mit Herrn Kelkel ist in dieser Zeit unter der Tel.Nr. 06834/53268 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
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Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Zt. gültigen Fassung darf die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Vorname, Familienname...